Voraussetzung ist ein Mindestalter von 20 Jahren, die Staatsbürgerschaft eines EWR-Mitgliedstaates sowie der Nachweis von einer dem angestrebten Studium passenden beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung.
Die Prüfungsvorbereitung erfolgt durch Selbtstudium oder im Rahmen von Vorbereitungslehrgängen.
Mindestens eine Prüfung muss an der angestrebten Bildungseinrichtung abgelegt werden.
Detaillierte Informationen finden Sie hier: