Während der Lehrausbildung wird mit der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung begonnen und Lehrlinge können im Rahmen dieses Förderprogramms kostenlos die Vorbereitungskurse besuchen und Teilprüfungen absolvieren.
Um im Förderprogramm zu bleiben, muss aber mindestens eine Teilprüfung vor der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden. Der vollständige Abschluss ist erst nach erfolgreich abgeschlossener Lehrausbildung mölighc und darf frühestens mit Vollendung des 19. Lebensjahres absolivert werden.
Die damit abgeschlossene Berufsreifeprüfung berechtigt zum Beginn eines Universitäts- oder Fachhochschulstudiums.