Ist die Teilnahme an einem Reflexionsgespräch verpflichtend?
Ja, die Teilnahme am Reflexionsgespräch ist verpflichtend.
Was sind die Rechtsfolgen, wenn das Reflexionsgespräch nicht stattfindet?
Das Nichtabsolvieren des Reflexionsgesprächs stellt eine Schulpflichtverletzung dar. Die zuständige Schulbehörde hat mit Bescheid den Schulbesuch anzuordnen.
Haben Kinder in häuslichem Unterricht Anspruch auf Schulbücher?
Ja, Kinder in häuslichem Unterricht haben gemäß dem Familienlastenausgleichsgesetz einen Anspruch auf Schulbücher.
Können sich die Erziehungsberechtigten die Schulbücher aussuchen oder müssen sie die Bücher nehmen, die die Schule verwendet?
Ja, die Erziehungsberechtigten können sich – im Rahmen des Geldbetrages, der bei der Schulbuchaktion vorgegeben ist – die Schulbücher aussuchen. Es muss sich nicht um die Schulbücher handeln, die auch an der Prüfungsschule in der jeweiligen Schulstufe verwendet werden. Die zertifizierten Schulbücher laut Schulbuchliste basieren auf dem Lehrplan und auch die Externistenprüfung ist eine Prüfung laut Lehrplan.
Wenn Kinder aus dem häuslichen Unterricht zurück an die Schule kommen, aber andere Schulbücher haben, bekommen sie jene Bücher, die an der betreffenden Schule verwendet werden?
Wenn die Umtauschfrist schon verstrichen ist, dann können die Schulbücher auch nicht mehr umgetauscht werden.
Wann finden die Externistenprüfungen für Kinder in häuslichem Unterricht statt?
Die Externistenprüfungen für Kinder in häuslichem Unterricht finden jährlich zwischen dem 1. Juni und dem Ende des Unterrichtsjahres statt.
Haben die Prüfungen grundsätzlich während der Unterrichtszeit stattzufinden?
Nein, Prüfungstermine können auch außerhalb der Unterrichtszeit angesetzt werden, jedoch nicht an schulfreien Tagen.
Gibt es eine Externistenprüfung über die Vorschulstufe?
Nein, über die Vorschulstufe ist keine Externistenprüfung abzulegen.
Wird ein Stoffgebiet bekannt gegeben bzw. eingegrenzt?
Nein, ein Stoffgebiet ist nicht bekanntzugeben. „Prüfungsstoff“ der Externistenprüfung ist der Lehrplan der betreffenden Schulart und Schulstufe.
Welche Fächer sind zu prüfen?
Die Externistenprüfung über eine Schulstufe umfasst alle Gegenstände laut Lehrplan.
Ausgenommen sind im Pflichtschulbereich Bewegung und Sport sowie Technik und Design (es sei denn, es handelt sich in beiden Gegenständen um den Abschluss der 8. Schulstufe). Weitere Ausnahmen, die ausschließlich für Externistenprüfungen auf der 9. Schulstufe nach dem Lehrplan bestimmter Schularten relevant sind, finden sich in § 1 Abs. 2 der Externistenprüfungsverordnung.
Eine Externistenprüfung über den Lehrstoff einzelner Unterrichtsgegenstände hat den im Lehrplan festgelegten Prüfungsstoff des betreffenden Unterrichtsgegenstandes entsprechend der Zulassung zu umfassen.
§ 6 Abs 1 iVm § 1 Abs 1 Z 1 iVm § 3 Abs 6 Externistenprüfungsverordnung
Ist digitale Grundbildung zu prüfen?
Ja, auf der 5.-8. Schulstufe ist verpflichtend eine Externistenprüfung abzulegen.
Was ist mit Religionsunterricht?
Auf der 1. bis 8. Schulstufe ist eine verpflichtende Externistenprüfung in Religion nicht vorgesehen (vgl. § 7 Abs. 2 Z 2 Externistenprüfungsverordnung).
Prüfungskandidatinnen und -kandidaten, die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören, können aber um Zulassung zur Externistenprüfung aus dem Prüfungsgebiet „Religion” ansuchen. Klären Sie im Vorfeld mit den jeweiligen gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgesellschafen, wie sie dafür Prüfer/innen zur Verfügung stellen.
Ab der 9. Schulstufe ist verpflichtend eine Externistenprüfung entweder in Religion oder Ethik abzulegen (vgl. § 7 Abs. 2 Z 3 Externistenprüfungsverordnung).
Gibt es schriftliche, praktische, mündliche Prüfungen?
Die Externistenprüfung besteht in jenen Gegenständen, in denen auch nach dem Lehrplan der betreffenden Schulstufe Schularbeiten durchzuführen sind, aus einer schriftlichen Klausurarbeit (Schularbeit) und einer mündlichen Teilprüfung. In Unterrichtsgegenständen mit überwiegend praktischer Tätigkeit ist eine praktische Klausurarbeit durchzuführen (vgl. § 7 Abs. 4 iVm. § 6 Abs. 3 Externistenprüfungsverordnung). In allen anderen Gegenständen besteht die Externistenprüfung aus einer mündlichen Prüfung. Für die Korrektur des schriftlichen Teils und für eine Pause ist zu sorgen.
Wie lange dauern die einzelnen Prüfungen? Wie viele voneinander unabhängige Fragestellungen sind mindestens vorzusehen?
Die Dauer der schriftlichen Prüfung hat der im zugrunde zu legenden Lehrplan vorgeschriebenen längsten Schularbeit zu entsprechen. Die Dauer einer mündlichen oder praktischen Prüfung hat die für die Gewinnung eines sicheren Urteiles über die Kenntnisse der Prüfungskandidat/inn/en notwendige Zeit zu umfassen (§ 7 Abs. 4 iVm. § 6 Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5 Externistenprüfungsverordnung).
Die Gewinnung eines sicheren Urteiles über die Kenntnisse der Prüfungskandidat/inn/en wird in der Regel auch unterschiedliche und voneinander unabhängige Fragestellungen erfordern. Wie viele Fragestellungen hierfür notwendig sind, ist im Einzelfall abzuwägen.
Ist es möglich in die schriftlichen Arbeiten Einsicht zu nehmen?
Ja, in die schriftlichen Arbeiten kann Einsicht genommen werden. Der vom Kind angefertigte schriftliche Teil kann auch kopiert oder abfotografiert werden. Die Prüfungsangaben müssen nicht für eine Kopie oder ein Foto freigeben werden.
Ein Rechtsanspruch besteht aber erst in einem etwaigen Rechtsmittelverfahren.
Bis wann dürfen Eltern ihre Kinder wieder in den Regelunterricht der Schule schicken?
Kinder in häuslichem Unterricht können jederzeit zurück an die Schule kommen. Eine Rückkehr in den häuslichen Unterricht während des laufenden Schuljahres ist dann jedoch nicht mehr möglich.
Darf das Kind, wenn es den häuslichen Unterricht abbricht, wieder an die Schule der Wahl zurück oder muss es in die Sprengelschule?
Durch die Abmeldung zu häuslichem Unterricht wurde ein etwaiger Bescheid über einen sprengelfremden Schulbesuch verwirkt. Das bedeutet, dass das Kind in die Sprengelschule muss.