Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen (KBBE) in Oberösterreich sind gemäß § 3 Abs. 4 des Oö. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (Oö. KBBG) allgemein zugänglich. Gemäß § 12 Abs. 1 des Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes ist die Anmeldung des Kindes durch die Eltern Voraussetzung für eine Aufnahme in die Einrichtung. Auskünfte zur Anmeldung erhalten Eltern entweder direkt in der KBBE bzw. beim Träger der Einrichtung (Magistrat, Gemeinde, Pfarre, Verein, etc.). Zu beachten sind Hinweise zur Anmeldefrist und zum Anmeldemodus.
Anmeldung
Das Kind wird innerhalb der festgelegten Anmeldefrist für den Besuch in der Einrichtung angemeldet. § 12 Abs. 2 des Oö. KBBG sieht vor, dass eine Anmeldung für das nächste Arbeitsjahr grundsätzlich bis spätestens 31. März eines Jahres erforderlich ist. Das bedeutet, soll ein Kind ab 1. September eines Jahres eine Einrichtung besuchen, ist es grundsätzlich bis spätestens 31. März anzumelden. Findet die Anmeldung direkt in der Einrichtung statt, können in einem gemeinsamen Gespräch mit der Leitung erste Erwartungen und Fragen geklärt werden.
Aufnahme
Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Eltern, nach Ablauf der Anmeldefrist, die Bestätigung über die Aufnahme ihres Kindes in den Kindergarten. Die Aufnahme wird vom Träger der Einrichtung in Kooperation mit der Leitung der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung vollzogen.
Können nicht alle für den Besuch der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung angemeldeten Kinder aufgenommen werden, so sind gemäß § 12 Abs. 3 des Oö. KBBG in erster Linie die Kinder aufzunehmen, die im Gebiet, für das die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung eingerichtet ist, ihren Hauptwohnsitz haben.
Das Aufnahmegespräch
Im Rahmen des Aufnahmegesprächs erhalten die Eltern erste Informationen zu organisatorischen Rahmenbedingungen und zum pädagogischen Konzept der Einrichtung. Die Eltern geben die notwendigen Daten des Kindes bekannt und können über Vorlieben, Interessen und bisherige Erfahrungen ihres Kindes berichten. Der gemeinsame Austausch über die Gestaltung der Eingewöhnung unterstützt die Eltern dabei, sich auf die ersten Tage ihres Kindes in der Einrichtung einzustellen.
In vielen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen gibt es das Angebot der "Schnupperbesuche". Die Kinder haben dabei die Möglichkeit in Anwesenheit ihrer Eltern die zukünftige Gruppe und die pädagogische Fachkraft kennen zu lernen. Die Termine für diese Besuche werden ebenfalls im Aufnahmegespräch vereinbart. Das Gespräch wird meist mit einem Rundgang im Gebäude der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung verbunden.