Fernbleiben - individuelle Berufsbildungsorientierung
- Fernbleiben vom Unterricht zum Zweck der individuellen Berufsbildungsorientierung - während der Unterrichtszeit
- Fernbleiben vom Unterricht zum Zweck der individuellen Berufsbildungsorientierung - außerhalb der Unterrichtszeit
Freiwilliges Schuljahr
- Freiwilliges 10. Schuljahr - § 32 Abs 2a letzter Satz SchUG
- Freiwilliges 10. und 11. Schuljahr - § 32 Abs 2a SchUG
- Freiwilliges 11. und 12. Schuljahr - § 32 Abs 2 SchUG
Pflichtschulabschluss-Prüfung
Veröffentlicht am 28.01.2022