Ständiger Beirat

Registrierung für den Ständigen Beirat der Bildungsdirektion für Oberösterreich

Gemäß § 21 Abs. 1 Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz sind folgende Einrichtungen berechtigt, sich bei einer oder, bei landesübergreifender Organisation, auch bei mehreren Bildungsdirektionen, zum Zweck der Mitwirkung im Beirat zu registrieren:

  1. Dachorganisationen von Familienverbänden und von Elternvereinen aus dem Bereich der allgemein bildenden Pflichtschulen, der Berufsschulen, der allgemein bildenden höheren Schulen sowie der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, die
     
    1. gemeinnützige Ziele verfolgen und in keinem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zu einer politischen Partei stehen und
    2. bundesweit organisiert sind oder einem Bundesdachverband angehören oder zumindest 50% der Erziehungsberechtigten von Schülerinnen und Schülern eines der genannten Schulbereiche vertreten,
       
  2. gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften,
  3. Minderheitenorganisationen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten sowie
  4. gesetzliche Interessensvertretungen.

Eine Registrierung ist unter gleichzeitiger namentlicher Nennung der jeweiligen Vertretung unter beirat@bildung-ooe.gv.at bekanntzugeben.
Die erste konstituierende Sitzung wird voraussichtlich Ende Juni stattfinden. Eine gesonderte Einladung sowie die entsprechende Tagesordnung ergehen nach erfolgter Nominierung an die Mitglieder.