Ausbildung für Tagesmütter bzw. Tagesväter

Das Land Oberösterreich hat in Zusammenarbeit mit den Tagesmüttervereinen einen „ Kombinierten Ausbildungslehrgang für Tagesmütter/-väter & Pädagogische Assistenzkräfte in Oö. Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen" ausgearbeitet.

  1. Dieser Lehrgang gilt ab dem Ausbildungsjahr 2012/13 als Mindeststandard für neue Tagesmütter bzw. Tagesväter und wird von verschiedenen Ausbildungsanbietern in Oö. durchgeführt.
  2. Der Abschluss des kombinierten Ausbildungslehrganges beinhaltet zwei Berufsabschlüsse und ermöglicht sowohl die gleichzeitige Ausübung beider Berufe als auch einen einfachen Wechsel zwischen diesen Berufsfeldern.
  3. Für Tagesmütter bzw. Tagesväter mit pädagogischer Ausbildung wird eine verkürzte Ausbildung in Form einer Aufschulung, in der die Grundausbildung integriert ist, angeboten.
  4. Der Abschluss des Bundescurriculums als Ausbildung für Tagesmütter bzw. Tagesväter wird anerkannt.
  5. Für ausgebildete Tagesmütter bzw. Tagesväter besteht die Möglichkeit, eine Zusatzausbildung zur Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigung und/oder besonderem Betreuungsaufwand zu absolvieren.
  6. Der Ausbildungslehrgang umfasst 110 Unterrichtseinheiten Theorie, 40 Stunden Praktikum sowie einen Kindernotfallkurs (6 UE) und einen Erste Hilfe Grundkurs (16 UE).

Zu Punkt 3: Tagesmütter bzw. Tagesväter mit pädagogischer Grundausbildung im Elementarbereich (Kindergarten- und Hortpädagog/inn/en, Behindertenpädagog/inn/en, Absolvent/inn/en der Studienrichtungen Pädagogik und Sozialpädagogik bzw. der Pädagogischen Hochschulen) sind bereits durch ihre Ausbildung für die Bewilligung als Tagesmütter bzw. Tagesväter qualifiziert. Es ist lediglich die Absolvierung der berufsspezifischen Inhalte der Ausbildung für Tagesmütter bzw. Tagesväter, insbesondere der Rechtsgrundlagen, sowie der Umgang mit Missbrauchsfällen in einem Gesamtausmaß von 12 Unterrichtseinheiten erforderlich.

Zu Punkt 5: Für ausgebildete Tagesmütter bzw. Tagesväter besteht die Möglichkeit, eine Zusatzausbildung zur Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigung und/oder besonderem Betreuungsaufwand zu absolvieren. Diese Ausbildung umfasst 100 Unterrichtseinheiten Theorie und 40 Stunden Hospitationen. Diese Zusatzausbildung stellt eine fachliche Voraussetzung für die Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigungen im Sinne des Oö. ChG dar oder von Kindern, für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, oder von Kindern mit erhöhtem Betreuungsbedarf, die von der Kinder- und Jugendhilfe vermittelt werden.