Pädagogische Fachkräfte und Assistenzkräfte schließen ihr Dienstverhältnis mit dem jeweiligen Rechtsträger der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung ab. Jeder Rechtsträger betreibt seine Einrichtungen eigenverantwortlich. Er ist daher ist zuständig für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben, die Einrichtung und Ausstattung der Einrichtung und die Anstellung des Personals.
Die Bildungsdirektion Oberösterreich ist Aufsichtsbehörde über alle Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen im Bundesland. Sie unterstützt die Rechtsträger und das Personal dabei, qualitätvolle Bildung und Betreuung bereit zu stellen und wacht über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Sie betreibt jedoch selbst keine Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, und stellt selbst kein Personal an.
Dienstgeber bei KBBE:
Private Rechtsträger
Unternehmen können zudem für ihre Mitarbeitenden eigene betriebliche Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen betreiben, und die Rechtsträgerschaft für diese Einrichtungen entweder selbst übernehmen, oder sich eines privaten Rechtsträgers bedienen. |
Tagesmütter bzw. Tagesväter schließen ihr Dienstverhältnis mit dem jeweiligen Rechtsträger (Tagesmutterverein) ab oder sind selbstständig tätig.
Die Bildungsdirektion Oberösterreich ist hier ebenfalls Aufsichtsbehörde und unterstützt die Rechtsträger bzw. Tageseltern dabei, qualitätvolle Bildung und Betreuung bereit zu stellen und wacht über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Sie stellt jedoch selbst kein Personal an.
Dienstgeber bei Tagesmüttern/-väter:
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