Pilotprojekte und Sonderformen

Zur Erprobung neuer Formen der Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern und Jugendlichen dürfen mit Bewilligung der Landesregierung Sonderformen (als eigene Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung) und Pilotprojekte (in bestehenden Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen) durchgeführt werden.