Die Zahl berufstätiger Eltern steigt und damit auch der Wunsch nach bedarfsgerechten Kinderbildungs- und -betreuungsplätzen. Besondere Bedeutung kommt hierbei der Abstimmung der Arbeitszeiten der Eltern mit den Öffnungszeiten der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zu.
Das Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz ermöglicht es Arbeitgebern, Kinder von im Unternehmen beschäftigten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern in eigenen Einrichtungen oder durch Betriebstagesmütter/-väter betreuen zu lassen. Durch die attraktiven Förderungen des Landes sind die Kosten für den Betrieb und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überschaubar.