Gastbeiträge

Bei Gastbeiträgen handelt es sich um einen Kostenersatz, der von der Hauptwohnsitzgemeinde eines Kindes für den Besuch einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung in einer anderen Gemeinde geleistet wird. In bestimmten Fällen ist die Hauptwohnsitzgemeinde verpflichtet, einen solchen Gastbeitrag zu leisten (§ 28 Oö. KBBG).

Gastbeitragszahlung ist immer eine Angelegenheit zwischen den Gemeinden. Bei Nichteinigung zwischen den Gemeinden kann ein Antrag an die Bildungsdirektion, Abteilung Elementarpädagogik gestellt werden, diese entscheidet dann verbindlich mit Bescheid über das Bestehen oder Nichtbestehen der Leistungspflicht. Rechtsträger oder Eltern sind nicht antragsberechtigt.

Gastschulbeiträge für den sprengelfremden Schulbesuch fallen nicht unter § 28 Oö. KBBG. Bei  Nichteinigung zwischen zwei Gemeinden in dieser Angelegenheit entscheidet die Abteilung Präs/3 - Recht nach dem Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz.