Alterserweiterte Gruppen

Das Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz ermöglicht die Führung alterserweiterter Kindergartengruppen mit unter dreijährigen Kindern und Kindern im volksschulpflichtigen Alter unter folgenden Bedingungen:

  • Ermächtigung der Rechtsträger zur Führung einer alterserweiterten Gruppe im Kindergarten
  • Festlegung der Kinderhöchstzahlen in alterserweiterten Gruppen
  • In alterserweiterten Kindergartengruppen mit Kindern im volksschulpflichtigen Alter und keinen Kindern unter drei Jahren Teilung von fünf Plätzen zwischen Kindern im Kindergartenalter und Kindern im volksschulpflichtigen Alter zulässig, wenn es die räumlichen Voraussetzungen zulassen und nicht mehr als 23 Kinder gleichzeitig betreut werden
  • Sicherstellung der räumlichen und personellen Bedingungen

Voraussetzungen für das Gelingen:

  • Bereitschaft der Beteiligten vor Ort, sich mit neuen pädagogischen Konzepten auseinanderzusetzen
  • Klärung der Rahmenbedingungen (räumliche und personelle Voraussetzungen schaffen)
  • rechtzeitige Feststellung des Bedarfs (Umwandlung von Gruppen in alterserweiterte Gruppen ist eine Änderung der Organisationsform - Bedarfsprüfung erforderlich)
  • möglichst frühe und intensive Einbindung der Eltern
  • klare und verbindliche Absprachen
  • Sicherstellung der Kontinuität der Bezugspersonen in der alterserweiterten Gruppe