Landesbeitrag

Gemäß § 30 Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz i.d.g.F. leistet das Land Oö. dem Rechtsträger einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung jährlich über dessen Antrag einen Beitrag zum laufenden Aufwand (Landesbeitrag). Die Höhe dieses Landesbeitrages wird auf Basis der von den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen gemeldeten Anwesenheitsstunden im festgelegten Referenzzeitraum berechnet (Eingabe im KBEweb).

Änderungen in den Berechnungsgrundlagen (aufgrund der Eröffnung und Schließung von Gruppen oder einer Änderung der Öffnungszeiten) sind jedenfalls bekannt zu geben.

 

Schriftliche Anfragen:
Bitte mit dem Betreff "statistische Kennzahl oder Rechtsträger-Nummer, Name der Einrichtung" per E-Mail an KBEweb.Post@bildung-ooe.gv.at.