Strahlenschutz

Ein radiologischer Notfall in Folge eines Reaktorunfalls stellt eine große Herausforderung für alle Betroffenen dar. Es gilt, im Fall des Falles Ruhe zu bewahren und einen geregelten Ablauf im Sinne der Sicherheit und Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Kinder und des Personals zu gewährleisten.

Welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, hängt von der Höhe der Strahlenbelastung ab. Im Notfall erfolgt eine Bewertung der radiologischen Lage durch die Strahlenschutzbehörden des Bundes. Die österreichischen Strahlenschutzbehörden informieren darüber, ob und wenn ja, in welchen Gebieten und für welchen Zeitraum Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

 

Im Fall eines Reaktorunfalls sind die Empfehlungen und Anordnungen der Strahlenschutzbehörden zu befolgen.

Die Informationen der Strahlenschutzbehörden zu den Schutzmaßnahmen werden auf www.notfallschutz.gv.at und über ORF via TV, Radio (Ö3) und Internet www.orf.at laufend bereitgestellt.

 

Nur bei schweren grenznahen Kernkraftwerk-Unfällen und ungünstiger Wetterlage können die Schutzmaßnahmen „Aufenthalt in Gebäuden“ und „Einnahme von Kaliumiodid-Tabletten“ in Österreich erforderlich sein. Beide Schutzmaßnahmen sind aber nicht österreichweit, sondern in der Regel nur in grenznahen, entsprechend stark betroffenen Verwaltungsbezirken notwendig.