Gemäß der Art. 15a B-VG Vereinbarung über die Elementarpädagogik gelten folgende Dokumente als pädagogische Grundlagendokumente und sind verpflichtend anzuwenden:
- der „Bundesländerübergreifende Bildungsrahmenplan“ für elementare Bildungseinrichtungen
- das „Modul für das letzte Jahr in elementaren Bildungseinrichtungen“
- der Leitfaden zur „Sprachlichen Bildung und Förderung am Übergang von elementaren Bildungseinrichtungen in die Volksschule“
- der Werteleitfaden „Werte leben, Werte bilden“
- der Leitfaden für die häusliche Betreuung sowie die Betreuung durch Tageseltern
Zur vertiefenden Auseinandersetzung empfehlen wir zudem den "Wertekompass - Orientierungsrahmen zur Wertebildung an Kindergärten und Schulen in OÖ".