Pädagogische Fachkraft in der Nachmittagsbetreuung

Dienststelle

Privates Realgymnasium Leonding, Haidfeldstraße 31, 4060 Leonding

Bewerbungsfrist

28.11.2024

Beschäftigungsausmaß & Entlohnung

Teilzeit

mindestens € 3.209,00 brutto (bei Vollbeschäftigung; Einreihung KBP)

Voraussetzungen

 

Aufgabenbereich

  • Abgeschlossene pädagogische Ausbildung (Elementarpädagogik, Hortpädagogik, Sozialpädagogik, Freizeitpädagogik, Lehramtsstudium) bzw. einen adäquaten Abschluss
  • Fachliche und soziale Kompetenz sowie Freude am Umgang mit Kindern und Eltern
  • Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Teamorientierung, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Kreativität und Flexibilität
 
  • Gestaltung der pädagogischen Arbeit und Freizeitbetreuung der Kinder im Alter von 10 – 15 Jahren sowie kreatives projektorientiertes Arbeiten
  • Bedürfnisorientierte Lernbegleitung und Vertiefung von schulischen Inhalten
  • Aktive Zusammenarbeit mit Eltern und Bildungspartnerinnen/Bildungspartnern
  • Schriftliche Planung, Dokumentation und Reflexion der pädagogischen Arbeit

Benefits

  • Attraktives und wertschätzendes Arbeitsumfeld
  • Onboarding Programm
  • Attraktive Arbeitszeitmodelle
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Fachliche Unterstützung durch interne Expertinnen/Experten
  • Umfangreiches Aus- und Weiterbildungsangebot
  • Krisensichere und moderne Arbeitsplätze
  • Parkplätze und gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Bewerbung & Bewerbungsfrist

Mehr zur Stadt als Arbeitgeberin finden Sie auf unserer Homepage www.leonding.at unter Karriere & Jobs. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Jobportal.
Ende der Bewerbungsfrist ist der 28.11.2024. Bewerbungen, welche nach der Ausschreibungsfrist einlangen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Je nach Position kommen im Bewerbungsverfahren verschiedene Auswahlmethoden (Vorstellungsgespräch, Hearings, ...) zum Einsatz. Wir weisen darauf hin, dass seitens der Stadt keine Kosten übernommen werden. Die Ausschreibung, Auswahl, Aufnahme inkl. Einreihung neuer Mitarbeitender erfolgt auf Basis der geltenden rechtlichen Vorgaben – insbesondere Oö. Gemeinde- Dienstrechts- und Gehaltsgesetz, Oö. Kinderbetreuungs-Dienstgesetz bzw. Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch.