Tagesmütter bzw. Tagesväter bieten neben der institutionellen Kinderbetreuung eine sehr flexible Form der Betreuung von Kindern bis zur Beendigung der Schulpflicht, maximal aber bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Seit dem Sommer 2013 gibt es neben der Betreuung durch Tagesmütter bzw. Tagesväter im eigenen Haushalt auch Tagesmütter bzw. Tagesväter in sonstigen Räumlichkeiten (z.B. in Betrieben, in Schulen, in Kindergärten oder in eigens für die Kinderbetreuung zur Verfügung stehenden geeigneten Räumlichkeiten).
Das Land Oberösterreich stellt gemäß § 10 und §11 Oö. Tagesmütter- bzw. Tagesväter-Verordnung 2024 einen Landesbeitrag pro tatsächlicher Betreuungsstunde zur Verfügung. Dieser dient der Entlohnung der Tagesmütter bzw. Tagesväter und der Begleichung der Overhead-Kosten.