Gemeindebeitrag

Der Gemeindebeitrag ist in § 13 Oö. Tagesmütter- bzw. Tagesväter-Verordnung 2024 geregelt. Der Beitrag der Wohnsitzgemeinde an die Rechtsträger von Tagesmüttern bzw. Tagesvätern im eigenen Haushalt für die Entlohnung der Tagesmütter bzw. Tagesväter hat für jedes betreute Kind im Kalenderjahr 2024 mindestens 3,10 Euro pro tatsächlicher Betreuungsstunde zu betragen.