Elternbeitrag

Tagesmütter bzw. Tagesväter bieten neben den institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen eine sehr flexible Form der Betreuung von Kindern bis zur Beendigung der Schulpflicht, maximal aber bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres in einem familiären Rahmen. Tagesmütter bzw. Tagesväter betreuen Tageskinder im „eigenen Haushalt“ oder in „sonstigen Räumlichkeiten“ (Kindergarten außerhalb der Öffnungszeit, Schule in der unterrichtsfreien Zeit oder andere geeignete Räumlichkeiten) bzw. in Betrieben (Betriebstagesmütter bzw. Betriebstagesväter). Im Sinne der Integration ist auch eine Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigungen bzw. mit besonderen Bedürfnissen möglich.

Der Elternbeitrag ist in § 14 Oö. Tagesmütter- bzw. Tagesväter-Verordnung 2024 geregelt. Die Rechtsträger von Tagesmüttern bzw. Tagesvätern und selbstständige Tagesmütter bzw. Tagesväter müssen demnach für betreute Kinder einen Elternbeitrag einheben, der sich aus den vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden und allfällig darüber hinaus erbrachten Betreuungsstunden unter Zugrundelegung des Einkommens gemäß § 2 Oö. Elternbeitragsverordnung 2024 berechnet.

Bei Fragen zum Elternbeitrag wenden Sie sich bitte direkt an einen der sieben Rechtsträger in Oberösterreich, die Tagesmütter bzw. Tagesväter beschäftigen, fachlich betreuen und vermitteln.

Veröffentlicht am 14.04.2022