Mit diesem Schritt wird für alle Kinder bis zum Schuleintritt in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen ein beitragsfreier Besuch am Vormittag ermöglicht. In der Praxis bedeutet dies, dass eine Änderung des Elternbeitragssystems erfolgt. Andere rechtliche Änderungen sind damit nicht verbunden.
Die Kosten dieser Maßnahme werden vom Land OÖ getragen und werden durch eine entsprechende Erhöhung der Gruppenpauschalen für Krabbelstubengruppen übernommen.
Folgendes gilt ab 01. September 2024 für Elternbeiträge in Krabbelstuben (und Kindergärten):
- Ab 1. September 2024 ist für alle Kinder in Krabbelstuben und Kindergärten der Besuch am Vormittag beitragsfrei.
- Ab 13:00 Uhr ist ein Elternbeitrag am Nachmittag zu leisten.
- Dieser ist für alle Kinder bis zum Schuleintritt gleich und analog zum bereits bekannten Nachmittagstarif gestaltet. Das bedeutet:
- Einkommensabhängig gestaffelter Tarif
- 2, 3 und 5-Tagestarif
- 5-Tagestarif einkommensabhängig zw. 50,- und 128,- €
- 2-Tagestarif auf 50% reduziert
- 3-Tagestarif auf 70% reduziert
- Geschwisterabschlag für das jüngere Kind idHv. 50%
- Geschwisterabschlag für weitere jüngere Kinder idHv. 100%
- Bei besonderen sozialen Begründungen kann von der Einhebung des Elternbeitrags gänzlich abgesehen werden
- Die Kosten dieser Maßnahme werden vom Land OÖ getragen und werden durch eine entsprechende Erhöhung der Gruppenpauschalen für Krabbelstubengruppen übernommen.
Mit dieser Maßnahme wird eine sehr große finanzielle Erleichterung für junge Familien erreicht und eine Maßnahme gesetzt, die insbesondere der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu Gute kommen soll.